Guten Tag, wir (lesbisches Paar) würden uns gerne Mithilfe der Diers Klinik unseren Kinderwunsch erfüllen. Spender soll ein Freund von uns werden, der nicht als Elternteil angesehen werden möchte. Unsere Frage ist, ob die deutschen Behörden Zugriff auf seine Informationen kriegen können, wenn er für uns in der SellmerDiers Samenbank Samen spendet. Vielen Dank im Voraus!
Liebe,
vielen Dank für deine Frage! Ihr steht mit eurer Überlegung nicht allein. Sehr viele lesbische Paare möchten sich ihren Kinderwunsch mit Hilfe eines guten Freundes erfüllen, der aber nicht als Elternteil angesehen werden soll. Gesetzlich gesehen ist dies etwas schwierig, weil ein Vaterschaftstest jederzeit beweisen kann, dass euer Freund der Erzeuger des Kindes ist.
Wir raten Paaren, die diesen Weg eingehen, dazu, sich vorab juristische Beratung in Deutschland zu suchen, um abzuklären, welche Rechte und Möglichkeiten es gibt. Ihr als Paar und euer Freund solltet am besten vorab überlegen, ob ihr mit einem Anwalt zusammen ein Dokument fertigstellen wollt, wodurch alle Parteien so gesichert sind, wie ihr es wollt.
Obwohl es zum jetzigen Zeitpunkt unvorstellbar erscheint, solltet ihr gemeinsam darüber sprechen, wie ihr euch verhalten werdet, falls ihr als Paar euch trennt, oder falls die Freundschaft zu eurem Freund endet, damit keine Zweifelsfälle bzgl. dem Kind entstehen können.
Damit du und deine Partnerin beide nach der Geburt des Kindes als Eltern eingetragen werden könnt, benötigt ihr unseres Wissens nach, ein Schreiben des „Vaters“, welches besagt, dass er nicht als Elternteil angesehen werden möchte, und welches damit bestätigt, dass die Stiefkindadoption durchgeführt werden kann. Dies wird normalerweise von der Samenbank bestätigt, weil die Spender der Samenbank alle Rechte von sich gegeben haben.
Obwohl euer Freund aber bei der SellmerDiers Samenbank spendet und dort die Einheiten einlagert, wird registriert, dass ihr als Paar die Identität des Spenders kennt. Er wird also nicht als „gewöhnlicher Spender“ angesehen und daher kann die Samenbank kein Schreiben fertigstellen, welches besagt, dass der Spender unbekannt ist. Euer Freund muss daher selbst bestätigen, dass er kein Interesse daran hat, als Vater betrachtet zu werden, bevor ihr als Paar die Elternschaft übernehmen könnt.
Um alle am besten abzusichern, solltet ihr euch also vorab in Deutschland juristisch beraten lassen, damit ihr wisst, welche zivilrechtlichen Konsequenzen es geben wird.
Wir freuen uns sehr darauf, euch dann bei uns in der Klinik willkommen zu heißen!
Beste Grüße
Line
Koordinatorin, Diers Klinik